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Adrian Odermatt

Würth AG ist Hauptsponsor des eidgenössischen Kranzgewinners Adrian Odermatt

Am Eidg. Schwing- und Älplerfest Pratteln im Baselbiet hat Adrian Odermatt die Schwingwelt und auch uns begeistert. Es freut uns sehr, eine der grossen Hoffnungen des Nordwestschweizer Schwingerverbands in den kommenden Jahren unterstützen zu dürfen.

Adrian Odermatt kennt die Produkte von Würth aus eigener Erfahrung: «Auf einem Bauernhof in Liesberg aufgewachsen und danach während meiner Ausbildung zum Forstwart bin ich bereits vielfach mit den qualitativ hochwertigen Handwerks-Produkten von Würth in Berührung gekommen. Auch während meiner aktuellen Tätigkeit für eine Metallbaufirma sind wir auf hochwertige Schrauben, Dübel und Beschläge angewiesen.»

Adrian Odermatt: Schwinger und Monteur im Einsatz

Begleiten Sie mit uns den Schwinger Adrian Odermatt an einem Arbeitstag als Monteur bei der Huber AG. Er teilt spannende Einblicke in seine Tätigkeit und erzählt von seinen Erfahrungen, was ihn an seinem Beruf fasziniert und wie er seinen vielfältigen Alltag meistert.

Odermatt
  • Wohnort: Liesberg (BL)
  • Geburtsdatum: 24.01.2001
  • Grösse: 193 cm
  • Erlernter Beruf: Forstwart
  • Aktueller Beruf: Metallbauer, Montage
  • Schwingerstatus: Eidgenosse
  • Kränze: 15
  • Schwingklub: Binningen
  • Kantonalverband: Baselland
  • Teilverband: Nordwestschweiz

 

Tauchen Sie ein in die Welt des Schwingsports und erfahren Sie aus erster Hand, was den Sportler bewegt, inspiriert und antreibt. In diesem Interview gewährt uns Adrian Odermatt einen einzigartigen Einblick in sein Leben als Schwinger: Was hat ihn zum Schwingsport gebracht und was fasziniert ihn besonders daran? Wie gestaltet der Schwinger seinen Trainingsplan und welche Gedanken kreisen in seinem Kopf, wenn er im Sägemehl steht? Begleiten Sie uns in Adrians Zuhause und lernen Sie den Sportler etwas besser kennen. Viel Spass beim Anschauen des Interviews!

Interview mit Adrian

Beim Schwingen wird auf einem mit mindestens fünfzehn Zentimetern hohem Sägemehlplatz oder -ring gekämpft. Das echte regionale Sägemehl wird schichtweise mit einer Walze gewalzt und gewässert, um eine feuchte und schwere Schwingunterlage zu gewährleisten. Dadurch wird verhindert, dass das Material beim Schwingen zu sehr aufwirbelt wird und in Augen, Ohren oder Nase gelangt. Das körnige Sägemehl stammt vorzugsweise von frischen Tannen und Fichten, da feines Hartholzmehl nicht geeignet ist.

Die Zwilchhose mit hochgekrempelten Hosenbeinen und breitem Ledergürtel ist das typische Merkmal des Schwingens. Hergestellt aus robustem Zwilch, hält sie Kräften von bis zu 250 Kilogramm stand. Die Hose wird mit stabilen Gurtschlaufen an ihrem Platz gehalten. Die Schwingbekleidung verrät die Zugehörigkeit zum Turnverein oder Schwingklub. Darunter tragen die Teilnehmenden dunkle lange Hosen und ein strapazierfähiges Hemd bzw. lange weisse Hosen und ein weisses Leibchen. Werbung und Aufschriften sind nicht erlaubt.

Im Schwingen müssen Nachwuchssportler insgesamt 34 Schwünge lernen. Anfangs konzentrieren sie sich jedoch auf die fünf Hauptschwünge:

  • «Kurz» (und «Lätz»): Ein schneller Angriff mit geschlossenem Körper und Drehung nach rechts, um den Gegner auf den Rücken zu werfen. Der «Lätz» ist eine umgekehrte Version des «Kurz».
  • «Übersprung»: Der Angreifer macht eine kurze Finte, dreht sich schnell nach links oder rechts und drückt den Gegner mit dem Oberkörper zu Boden.
  • «Brienzer»: Die Schwingerin oder der Schwinger wechselt die Ausgangsposition der rechten Hand und wirft den Gegner kopfüber auf den Rücken.
  • «Hüfter»: Hier wird die Hebelwirkung des Körpers genutzt, um den Gegner kopfüber auf den Rücken zu werfen.
  • «Bur»: Nachdem der Gegner zu Boden gezwungen wurde, wird er mit dem «Bur» blockiert und überdrückt, um den Sieg zu erlangen.

An einem Schwingfest treffen sich Männer, Frauen und der Nachwuchs aus der ganzen Schweiz zum Wettkampf im Sägemehl. Je nach Grösse des Festes werden zwei bis sieben Sägemehlringe benötigt. Der Nachwuchs wird in Alterskategorien eingeteilt, während es bei den Aktiven keine Alters- oder Gewichtsklassen gibt. Das Kampfgericht stellt vor jedem Gang neue Paarungen zusammen. Ein technisches Regelwerk mit klaren Anweisungen und einem gewissen Ermessensspielraum organisiert das einst regellose Geschehen, um Unfälle zu vermeiden. Ein Gang dauert zwischen vier und acht Minuten und kann gewonnen, verloren oder «gestellt» werden, je nach Sieg, Niederlage oder Ablauf der Gangdauer.

Drei Platzkampfrichter entscheiden über Sieg und Niederlage. Einer steht am Sägemehl und leitet den Gang, während die beiden anderen am Kampfrichtertisch die Noten vergeben. Die Skala reicht von 8.25 bis 10.00 Punkten. Nach fünf Gängen treten die beiden mit den höchsten Punktzahlen im Schlussgang an, um den König zu küren. Das «Eidgenössische» besteht aus acht Gängen und alle drei Jahre wird ein König gekrönt. Bei den Frauen gibt es seit 1991 jedes Jahr eine Schwingerkönigin basierend auf der Jahresgesamtwertung.

Schwingen ist nicht nur ein Zweikampf, sondern auch ein Mannschaftssport, bei dem Teilverbände gegeneinander antreten. Neben der Krone ist die Anzahl der errungenen Kränze für die Teilverbände entscheidend. Die interne Konkurrenz innerhalb der Verbände trägt dazu bei, die besten Kandidaten für den königlichen Titel zu ermitteln.

Beim Schwingfest erhält jeder Teilnehmer einen Preis. Die Preise können lebende Tiere wie Rinder, Fohlen und Schweine sein, aber auch Sachpreise wie Heizungsanlagen, Möbel, Glocken oder Gutscheine. Der Wert des Gabentempels kann beträchtlich sein und reicht von Hunderttausenden bis zu Millionen von Franken. Ab dem zweiten Rang können die Teilnehmer ihren Preis aus dem Gabentempel frei wählen. Der königliche Hauptpreis ist traditionell der «Siegermuni», ein prachtvoller Stier, der aber auch gegen einen Scheck eingetauscht werden kann. Die Möglichkeit, den Hauptpreis zu stiften, ist eine grosse Ehre und mit viel Prestige verbunden, da damit das generelle Werbeverbot an Schwingfesten umgangen werden kann. An normalen Schwingfesten erhält der Sieger etwa ein Drittel bis ein Viertel des Betrags des Eidgenössischen Schwingfestes als Preis.